Letzte Aktualisierung:
19-Nov-18
15:53
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ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST | |||||
Nach der landesweiten Reform des Not- und Bereitschaftsdienstes dürfen
niedergelassene Ärzte nun nicht mehr dezentral in ihren Praxen den
Notdienst anbieten, sondern müssen diesen an zentral eingerichteten
Notfallpraxen ableisten. Diese
Notfallpraxis ist Mittwoch und Freitag von 16 bis 21 Uhr und Samstag,
Sonntag und an Feiertagen von 09 bis 21 Uhr besetzt. | |||||
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